Barrierefreiheitserklärung

Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Die DAfi GmbH ist bestrebt, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.dafi.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise konform mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) sowie dem geltenden europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08).

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz intensiver Bemühungen sind bestimmte Inhalte unserer Website derzeit nicht vollständig barrierefrei.

Bitte kontaktieren Sie uns, sobald Sie auf ein Problem stoßen, das in dieser Liste nicht aufgeführt ist.

 

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
  • Inline-Formatierungen im CMS: In manchen Fällen werden Inhalte – etwa Tabellen oder Buttons – direkt per HTML oder Inline-CSS formatiert. Dies kann gegen das Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) verstoßen. Wo möglich, ersetzen wir diese Formatierungen durch saubere CSS-Regeln.
  • Kontrastverhältnisse: Einzelne Textelemente (z.  Links oder Icons im Footer und auf farbigen Flächen) erreichen nicht durchgehend das erforderliche Mindestkontrastverhältnis (WCAG 1.4.3). Ein zusätzlicher Hochkontrastmodus wird derzeit nicht angeboten, ist jedoch in Evaluierung.
  • PDF-Dokumente: Einzelne, ältere PDF- und Office-Dokumente sind nicht voll-ständig barrierefrei (fehlende Tags, Strukturinformationen etc.). Wir arbeiten daran, diese sukzessive zu ersetzen. Dringend benötigte Dokumente stellen wir auf Anfrage barrierefrei zur Verfügung.
  • Bilder & Alternativtexte: Einige Bilder – insbesondere dekorative Grafiken oder Symbolbilder – verfügen noch über keinen oder nur unzureichenden Alternativtext (WCAG 1.1.1). Diese werden laufend ergänzt.
  • Überschriftenstruktur: Die Gliederung einiger Seiten entspricht nicht durchgehend der hierarchischen HTML-Struktur (z.  H4 ohne H3). Dies erschwert die Orientierung für Hilfstechnologien (WCAG 1.3.1).
  • Videos: Derzeit veröffentlichte Videos enthalten keine Untertitel oder Audiodeskription. Künftige Medieninhalte werden barrierefreier gestaltet (WCAG 1.2.2 und 1.2.5).

 

b) Unverhältnismäßige Belastung
  • Die barrierefreie Neugestaltung sämtlicher älterer PDF-Dokumente, technischer Datenblätter und Videos mit Audiodeskription stellt aktuell eine unverhältnis-mäßige Belastung dar (§ 5 WZG). Bei Neuveröffentlichungen wird Barrierefreiheit jedoch bestmöglich berü
  • Bestehende Drittanbieter-Tools (z.  Konfiguratoren, Karten) können aktuell nicht vollständig barrierefrei angeboten werden, da deren Quellcode außerhalb unseres Einflussbereichs liegt.

 

c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Gemäß § 2 Abs. 3 WZG sind bestimmte Inhalte – wie eingebettete Karten oder externe Tools (z. B. Wetterdaten, Förderrechner von Drittanbietern) – nicht vollständig barrierefrei. Wir achten bei der Auswahl dieser Dienste jedoch auf größtmögliche Zugänglichkeit.

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt.

Die Beurteilung der Barrierefreiheit der Website erfolgte durch eine Selbsteinschätzung sowie durch den Einsatz automatisierter Prüfwerkzeuge (z. B. WAVE, axe, Lighthouse). Wir überprüfen Inhalte regelmäßig und verbessern sie laufend.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die DAFI GmbH ist bemüht, die Angebote und Services auf dieser Website laufend zu verbessern und möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollte Ihnen eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung beschrieben ist, oder sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte haben, kontaktieren Sie uns bitte.

 

Kontakt:

DAFI GmbH
Niedernfritzerstraße 120
A-5531 Eben im Pongau
Email: marketing@smartfox.at
Telefon: +43 (0)720/302 555

Bitte verwenden Sie im Betreff Ihrer Nachricht den Hinweis: „Meldung einer Barriere auf www.dafi.at“. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 7 Werktagen zu beantworten.

Beschwerdemöglichkeit bei mangelnder Barrierefreiheit

Sollten Sie mit den oben genannten Kontaktmöglichkeiten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) einzureichen.

Die FFG nimmt Beschwerden über das folgende Kontaktformular auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die FFG prüft, ob sich die Beschwerde auf Verstöße gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) bezieht – insbesondere auf Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch den Bund oder eine ihm zurechenbare Einrichtung.

Ist die Beschwerde berechtigt, spricht die FFG gegenüber dem Bund oder dem betroffenen Rechtsträger Handlungsempfehlungen aus und schlägt Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Barrieren vor.

Weitere Informationen zur Beschwerdestelle